... Dann bewerben Sie sich bitte.
Sie sollten mindestens 21 Jahre alt sein und den Führerschein B, mindestens seit zwei Jahren besitzen.
Mit diesen Voraussetzungen können Sie beim Landkreis Osterholz / Straßenverkehrsamt einen Personenbeförderungsschein beantragen.
Sie fahren stets defensiv, mit angemessener Geschwindigkeit und sind bereit,
sich weiter fortzubilden.
Soziale Kompetenz ist Ihnen kein Fremdwort,
denn Sie werden in der Dienstleistungsbranche tätig sein.
Wir müssen Ihnen nicht sagen, dass Sie dem Fahrgast selbstverständlich die Tür aufhalten und einfühlsam das erledigen, was der Gast sich wünscht.
Ihr Einsatz erfolgt stunden-, halbtags oder tagesweise.
Grundsätzlich können wir uns in der Arbeitszeitgestaltung nach Ihren Bedürfnissen richten, weisen jedoch darauf hin, dass speziell es an Feiertagen zu Ihrem Einsatz kommen kann.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.
Rufen Sie uns an 04792 / 95 51 95.