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Unser Service

Genehmigte Verordnung

Verordnung

Krankenfahrten oder Patientenfahrten sind aus gesundheitlichen Gründen
notwendige Personenbeförderungen.

Ein Arzt stellt eine entsprechende Verordnung aus.

Genehmigte Verordnungen

Trotz vom Arzt ausgestellter Verordnung werden nicht alle Fahrtkosten von den Krankenkassen übernommen. Diese Verordnungen zur Krankenbeförderung sollten möglichst im Vorfeld von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

Somit stellen Sie sicher, dass Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt und Sie die Kosten nicht selbst tragen müssen.

Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse bitte rechtzeitig einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme/Genehmigung der Krankenbeförderung.

Die Genehmigung übergeben Sie dann bitte dem Taxiunternehmen.

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