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Unser Service

Abrechnung

Die behandelnde Praxis oder Klinik stellt Ihnen eine Bescheinigung
über die erfolgten Termine aus.
(wöchentlich, monatlich oder nach abgeschlossener Behandlung).

Diese Bescheinigung unterzeichnen Sie bitte nach Prüfung auf Vollständigkeit
und übergeben sie bitte dem Taxifahrer.
Wir rechnen die Fahrten dann direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Gesetzlicher Eigenanteil

Wie bei anderen Leistungen der Krankenkasse
fällt auch bei Patientenfahrten ein Eigenanteil an.

Dieser beträgt 10 % des Fahrpreises – mindestens 5 EUR höchstens jedoch 10 EUR.

Auskünfte über eine mögliche Befreiung von der Zuzahlung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

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